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GTI-services
Allgemeine Bedingungen
Artikel 1 – Anwendbarkeit der Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und
jeden Vertrag zwischen GTI-services und
einem Auftraggeber.
Artikel 2 – Angebote, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind
unverbindlich.
2.2 Der Vertrag zwischen GTI-services und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Auftraggeber das
Angebot von GTI-services über e-Mail akzeptiert hat. Alle
Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne Umsatzsteuer, insofern nicht
ausdrücklich anderes angegeben wird.
Artikel 3 – Änderung, Widerrufung/Verweigern von Aufträgen
3.1 Nimmt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags
Änderungen im Auftrag vor, so ist GTI-services berechtigt die Frist und/oder
das Honorar anzugleichen oder gar den Auftrag abzulehnen.
3.2 Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die
Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrages vorzunehmen.
3.3 GTI-services behält sich das Recht vor, Aufträge zu verweigern,
die aus illegalen, bedrohenden, obszönen, verletzenden oder
pornographischen Texten bestehen. Es können ebenfalls Aufträge verweigert
werden, die hinsichtlich ihres Inhalts oder ihrer Länge nicht von
GTI-services übersetzt werden können. Es ist dem Auftraggeber untersagt,
GTI-services Texte zu
schicken, die auf irgendeine Weise einen Einbruch in die Privatrechte
anderer machen, oder gegen öffentlichrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Artikel 4 – Ausführung der Aufträge, Geheimhaltung
4.1 GTI-services ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen
und Können und mit gutem Fachwissen auszuführen.
4.2 GTI-services wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellte Informationen streng vertraulich behandeln und dessen
Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. GTI-services ist
jedoch nicht haftbar für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht seiner
Mitarbeiter insofern GTI-services annehmlich machen kann, dass er dieser
Verletzung nicht hat vorbeugen können.
Artikel 5 – Geistiges Eigentum
5.1 Der Auftraggeber schützt den Übersetzer gegen Forderungen
Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-, Patent-,
Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der
Durchführung des Vertrags.
Artikel 6 – Reklamationen und Konflikte
6.1 Beschwerden in Bezug auf die Übersetzung sind vom
Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind dem Übersetzer
auf jeden Fall innerhalb von 15 Werktagen nach der Lieferung über e-Mail
mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde befreit den Auftraggeber
nicht von seiner Zahlungspflicht.
6.2 Sollte die Beschwerde sich als berechtigt erweisen, so wird
GTI-services versuchen, die Übersetzung innerhalb eines angemessenen
Zeitraums zu verbessern oder zu ersetzen. Wenn GTI-services der
Forderung nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann,
kann GTI-services eventuell einen Preisnachlass gewähren.
6.3 Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er die
Übersetzung bearbeitete oder hat bearbeiten lassen und daraufhin an
einen Dritten weitergeleitet hat.
Artikel 7 – Lieferfrist
7.1
Lieferfrist auf
Anfrage bei GTI-services. Sollte der Auftraggeber den EXPRESS-Service von GTI-services mit Zusatzkosten gewählt haben, findet die
Lieferung garantiert innerhalb 24/48 Stunden statt. Sollte GTI-services
aus irgendeinem Grund die Lieferfrist nicht einhalten können, steht dem
Auftraggeber ein Preisnachlass von 50% zu.
7.2 Bei einer anzulastenden Überschreitung der zugesagten Frist
ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags
berechtigt. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
Zahlungsverplichtung des schon gelieferten Teils der Übersetzung.
7.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der Versendung per e-Mail.
7.4 Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem
Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.
Artikel 8 – Honorar und Bezahlungsprozedur
8.1 Das Honorar von GTI-services für Übersetzungen basiert im
Prinzip auf einem Quelltext Worttarif. Für Dolmetscherarbeiten gelten
Stundentarife.
8.2 Das Honorar versteht sich ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es
wurde etwas anderes vereinbart.
8.3 Rechnungen für feste Kunden sind spätestens innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung
erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der
Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In
einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag die
gesetzlichen Zinsen ab Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der
vollständigen Begleichung zu zahlen.
8.4 Neue Kunden ohne feste Kundenrechnung müssen 25% des
Gesamtbetrages vor der Lieferung der Übersetzung und 75% nach der Lieferung
der Übersetzung bezahlen und
zwar innerhalb 2 Wochen.
8.5 Alle Inkassokosten sowohl gerichtliche als außergerichtliche werden gegen Ihren Schuldner geltend
gemacht. Im Falle einer außergerichtlichen Inkassoprozedur betragen die
Kosten 15% des Gesamtbetrags mit einem Mindestbetrag von € 300.
8.6 Der Auftraggeber ist einverstanden mit der Bezahlungsprozedur
über PayPal oder Banküberweisung. In Sonderfällen kann von dieser Regel
im Einverständnis mit GTI-services abgewichen werden. Die Bezahlung gilt
als erfolgt in dem Moment wo GTI-services Bestätigung der Bezahlung bekommen hat. Das Datum des
Empfangs diesbezüglich gilt als unausweichlicher Beweis für etwaige
Konflikte die wegen Bezahlungsrückstands des Auftraggebers entstehen
könnten.
Artikel 9 – Haftung: Gewährleistung
9.1 GTI-services haftet ausschließlich für den Schaden, der die
unmittelbare und nachweisliche Folge des dem Übersetzer anzulastenden
Fehlers ist. GTI-services haftet niemals für alle anderen Schadensformen,
wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die
Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem
Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.
9.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit dem
Übersetzer von jeglicher Haftpflicht.
Artikel 10 – Höhere Gewalt
10.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen außer dem, was darunter im Gesetz und in der
Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen her entstehenden Ursachen
verstanden, und zwar vorhergesehene und unvorhergesehene, auf die
GTI-services keinen Einfluss ausüben kann, wodurch er jedoch nicht
imstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden in
jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Feuer, Unfall,
Krankheit, Arbeitseinstellung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und
Datentransportbehinderungen.
10.2 Während der Situation der höheren Gewalt werden die
Verpflichtungen von GTI-services aufgeschoben. Dauert der Zeitraum, in
dem für GTI-services durch höhere Gewalt die Erfüllung der
Verpflichtungen nicht möglich ist, länger als eine Woche, so sind beide
Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und zwar ohne dass in einem
solchen Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.
10.3 Hat GTI-services bei Beginn der Situation der höheren Gewalt
seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder hat er seine
Verpflichtungen nur teilweise erfüllen können, so ist er berechtigt, die
bereits geleistete Arbeit gesondert zu fakturieren und der Auftraggeber
ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um
einen gesonderten Vertrag.
Artikel 11 – Recht auf kostenlose Übersetzungen
11.1 GTI-services kann seinen potentiellen
neuen Kunden die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen
Übersetzung anbieten. Diese Promotion dient zur Bekanntmachung mit GTI-services
und erlaubt es dem Kunden einmalig bis zu 100 Worten professionell und völlig
kostenlos übersetzen zu lassen. Die Promotion ist von beschränkter Dauer
und wird von GTI-services entweder verlängert oder beendet nach
Promotionsablauf. Die zur Übersetzung angebotenen Texte sollten
bestimmten Kriterien genügen. Einzelheiten auf der einschlägigen
Seite.
11.2 GTI-services bietet seinen Auftraggebern mit
fester Kundenrechnung die Möglichkeit einer gratis
professionellen Übersetzung. Der Auftraggeber erhält bei jeder realisierten
und bezahlten Projektübersetzung T-Punkte. Für Projektübersetzungen bis
1000 Worte 1 T-Punkt,
Projektübersetzungen bis 5000 Worte 2 T-Punkte, Projektübersetzungen bis
10000
Worte 3 T-Punkte, Projektübersetzungen über 10000 Worte 4 T-Punkte. Nachdem
4
T-Punkte erteilt wurden, erhält der Auftraggeber automatisch das
Recht, diese Punkte gegen eine völlig kostenlose professionelle
Übersetzung bis maximal 1000
Worte einzutauschen. Der Auftraggeber wird von GTI-services automatisch
über e-Mail
darüber informiert, sobald die 4 T-Punkte erreicht worden sind . Es ist
dem Auftraggeber jedoch auch gestattet, die erstandenen 4 T-Punkte als
Wechselgeld für eine künftige Übersetzung zu verwenden. Für jene
Übersetzung werden dann die ersten 1000 Worte nicht berechnet. Das Recht
auf 2 neue T-Punkte entfällt jedoch in diesem Falle. Das Recht T-Punkte
einzutauschen, entfällt endgültig nach Ablauf des dritten Kalendermonats
nachdem der Auftraggeber über e-Mail über das erworbene Recht informiert
worden ist..
Artikel 12 – Anwendbares Recht
12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem
Übersetzer findet französisches Recht Anwendung.
12.2 Alle Konflikte in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind dem Urteil des zuständigen französischen
Gerichts unterworfen.
last update:
03/08/2008 |