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GTI-services Allgemeine Bedingungen

 

Artikel 1 – Anwendbarkeit der Bedingungen


Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen GTI-services und einem Auftraggeber.
 

Artikel 2 – Angebote, Zustandekommen des Vertrags


2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind unverbindlich.

 
2.2 Der Vertrag zwischen GTI-services und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von GTI-services über e-Mail akzeptiert hat. Alle Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne Umsatzsteuer, insofern nicht ausdrücklich anderes angegeben wird.


Artikel 3 – Änderung, Widerrufung/Verweigern von Aufträgen


3.1 Nimmt der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Auftrag vor, so ist GTI-services berechtigt die Frist und/oder das Honorar anzugleichen oder gar den Auftrag abzulehnen.


3.2 Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrages vorzunehmen.

 

3.3 GTI-services behält sich das Recht vor, Aufträge zu verweigern, die aus illegalen, bedrohenden, obszönen, verletzenden oder pornographischen Texten bestehen. Es können ebenfalls Aufträge verweigert werden, die hinsichtlich ihres Inhalts oder ihrer Länge nicht von GTI-services übersetzt werden können. Es ist dem Auftraggeber untersagt, GTI-services Texte zu schicken, die auf irgendeine Weise einen Einbruch in die Privatrechte anderer machen, oder gegen öffentlichrechtliche Bestimmungen verstoßen


Artikel 4 – Ausführung der Aufträge, Geheimhaltung


4.1 GTI-services ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit gutem Fachwissen auszuführen.


4.2 GTI-services wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen streng vertraulich behandeln und dessen Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. GTI-services ist jedoch nicht haftbar für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht seiner Mitarbeiter insofern GTI-services annehmlich machen kann, dass er dieser Verletzung nicht hat vorbeugen können.

 

Artikel 5 – Geistiges Eigentum


5.1 Der Auftraggeber schützt den Übersetzer gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags.


 
Artikel 6 – Reklamationen und Konflikte


6.1 Beschwerden in Bezug auf die Übersetzung sind vom Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind dem Übersetzer auf jeden Fall innerhalb von 15 Werktagen nach der Lieferung über e-Mail mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.


6.2 Sollte die Beschwerde sich als berechtigt erweisen, so wird GTI-services versuchen, die Übersetzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verbessern oder zu ersetzen. Wenn GTI-services der Forderung nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann, kann GTI-services eventuell einen Preisnachlass gewähren.


6.3 Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er die Übersetzung bearbeitete oder hat bearbeiten lassen und daraufhin an einen Dritten weitergeleitet hat.

 
Artikel 7 – Lieferfrist

 

7.1 Lieferfrist auf Anfrage bei GTI-services. Sollte der Auftraggeber den EXPRESS-Service von GTI-services mit Zusatzkosten gewählt haben, findet die Lieferung garantiert innerhalb 24/48 Stunden statt. Sollte GTI-services aus irgendeinem Grund die Lieferfrist nicht einhalten können, steht dem Auftraggeber ein Preisnachlass von 50% zu.


7.2 Bei einer anzulastenden Überschreitung der zugesagten Frist ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverplichtung des schon gelieferten Teils der Übersetzung.


7.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der Versendung per e-Mail.

 
7.4 Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.


Artikel 8 – Honorar und Bezahlungsprozedur

 
8.1 Das Honorar von GTI-services für Übersetzungen basiert im Prinzip auf einem Quelltext Worttarif. Für Dolmetscherarbeiten gelten Stundentarife.

 
8.2 Das Honorar versteht sich ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

 
8.3 Rechnungen für feste Kunden sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen ab Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung zu zahlen.


8.4 Neue Kunden ohne feste Kundenrechnung müssen 25% des Gesamtbetrages vor der Lieferung der Übersetzung und 75% nach der Lieferung der Übersetzung bezahlen und zwar innerhalb 2 Wochen.

 

8.5 Alle Inkassokosten sowohl gerichtliche als außergerichtliche werden gegen Ihren Schuldner geltend gemacht. Im Falle einer außergerichtlichen Inkassoprozedur betragen die Kosten 15% des Gesamtbetrags mit einem Mindestbetrag von € 300.

 

8.6 Der Auftraggeber ist einverstanden mit der Bezahlungsprozedur über PayPal oder Banküberweisung. In Sonderfällen kann von dieser Regel im Einverständnis mit GTI-services abgewichen werden. Die Bezahlung gilt als erfolgt in dem Moment wo GTI-services Bestätigung der Bezahlung bekommen hat. Das Datum des Empfangs diesbezüglich gilt als unausweichlicher Beweis für etwaige Konflikte die wegen Bezahlungsrückstands des Auftraggebers entstehen könnten.

Artikel 9 – Haftung: Gewährleistung


9.1 GTI-services haftet ausschließlich für den Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge des dem Übersetzer anzulastenden Fehlers ist. GTI-services haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.


9.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit dem Übersetzer von jeglicher Haftpflicht.


Artikel 10 – Höhere Gewalt


10.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen außer dem, was darunter im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen her entstehenden Ursachen verstanden, und zwar vorhergesehene und unvorhergesehene, auf die GTI-services keinen Einfluss ausüben kann, wodurch er jedoch nicht imstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Feuer, Unfall, Krankheit, Arbeitseinstellung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Datentransportbehinderungen.


10.2 Während der Situation der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von GTI-services aufgeschoben. Dauert der Zeitraum, in dem für GTI-services durch höhere Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen nicht möglich ist, länger als eine Woche, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und zwar ohne dass in einem solchen Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.


10.3 Hat GTI-services bei Beginn der Situation der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder hat er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen können, so ist er berechtigt, die bereits geleistete Arbeit gesondert zu fakturieren und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

 

Artikel 11 – Recht auf kostenlose Übersetzungen

 

11.1 GTI-services kann seinen potentiellen neuen Kunden die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Übersetzung anbieten. Diese Promotion dient zur Bekanntmachung mit GTI-services und erlaubt es dem Kunden einmalig bis zu 100 Worten professionell und völlig kostenlos übersetzen zu lassen. Die Promotion ist von beschränkter Dauer und wird von GTI-services entweder verlängert oder beendet nach Promotionsablauf. Die zur Übersetzung angebotenen Texte sollten bestimmten Kriterien genügen. Einzelheiten auf der einschlägigen Seite.

 

11.2 GTI-services bietet seinen Auftraggebern mit fester Kundenrechnung die Möglichkeit einer gratis professionellen Übersetzung. Der Auftraggeber erhält bei jeder realisierten und bezahlten Projektübersetzung T-Punkte. Für Projektübersetzungen bis 1000 Worte 1 T-Punkt, Projektübersetzungen bis 5000 Worte 2 T-Punkte, Projektübersetzungen bis 10000 Worte 3 T-Punkte, Projektübersetzungen über 10000 Worte 4 T-Punkte. Nachdem 4 T-Punkte erteilt wurden, erhält der Auftraggeber automatisch das Recht, diese Punkte gegen eine völlig kostenlose professionelle Übersetzung bis maximal 1000 Worte einzutauschen. Der Auftraggeber wird von GTI-services automatisch über e-Mail darüber informiert, sobald die 4 T-Punkte erreicht worden sind . Es ist dem Auftraggeber jedoch auch gestattet, die erstandenen 4 T-Punkte als Wechselgeld  für eine künftige Übersetzung zu verwenden. Für jene Übersetzung werden dann die ersten 1000 Worte nicht berechnet. Das Recht auf 2 neue T-Punkte entfällt jedoch in diesem Falle. Das Recht T-Punkte einzutauschen, entfällt endgültig nach Ablauf des dritten Kalendermonats nachdem der Auftraggeber über e-Mail über das erworbene Recht informiert worden ist..


 

Artikel 12 – Anwendbares Recht


12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer findet französisches Recht Anwendung.


12.2 Alle Konflikte in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Urteil des zuständigen französischen Gerichts unterworfen.


 

last update:      03/08/2008